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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ing. Johann Pöllitzer GmbH

gültig ab: 19.01.2024

Anbieter: Ing. Johann Pöllitzer GmbH (im Folgenden „Ing. Johann Pöllitzer“), Reitweg 4, 5101 Bergheim, FN 77578k, LG Salzburg, 0662-450 464, office@poellitzer.at, UID-Nr. ATU33367807, Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg

 

1.   Anwendungsbereich

1.1.         Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten nur gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

 

1.2.         Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie alle mit dem Kunden/der Kundin (im Folgenden „Kunde“) abgeschlossenen Verträge der Ing. Johann Pöllitzer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche privatrechtliche Willenserklärungen der Ing. Johann Pöllitzer sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, Ing. Johann Pöllitzer hätte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen der Ing. Johann Pöllitzer gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Ing. Johann Pöllitzer.

 

2.   Vertragsabschluss

2.1.         Die Angebote von der Ing. Johann Pöllitzer stellen immer freibleibende und unverbindliche Angebote an den Kunden dar, unsere Waren bzw. Dienstleistungen zu bestellen. Bestellungen und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn diese mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Ing. Johann Pöllitzer angenommen werden (= Abschluss des Vertrages).

 

2.2.         Soweit vom Kunden zur Erstellung unseres Angebots/Auftrags Unterlagen, technische Vorgaben, Checklisten, Zeichnungen, Muster, Modelle und dergleichen zur Verfügung stellt, haftet auch der Kunde für deren Richtigkeit. Eine Überprüfung unsererseits muss nicht vorgenommen werden.

 

2.3.         Die Auftragsbestätigung gibt alle Abreden zwischen der Ing. Johann Pöllitzer und dem Kunden zum Vertragsinhalt vollständig wieder. Von diesen AGB oder anderen schriftlichen Willenserklärungen der Ing. Johann Pöllitzer abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden udgl, insbesondere solche, die von Dienstnehmern/-innen, Zustellern/-innen etc. abgegeben werden, sind für die Ing. Johann Pöllitzer nicht verbindlich. Der Inhalt der von Ing. Johann Pöllitzer verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2.4.         Angaben der Ing. Johann Pöllitzer zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Maße, Toleranzen, technische Daten usw.) sowie die Darstellung derselben durch uns (z.B. Grafiken usw.) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

 

2.5.         Enthält die Auftragsbestätigung der Ing. Johann Pöllitzer Änderungen gegenüber der Bestellung bzw. dem Auftrag, so gelten diese als vom Kunden genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht. Werden an die Ing. Johann Pöllitzer Angebote gerichtet, so ist der/die Anbietende für eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

 

2.6.         Der Inhalt des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages ergibt sich in der nachfolgenden Reihenfolge aus der schriftlichen Auftragsbestätigung samt Anlagen und diesen AGB.

 

3.   Preise

3.1.         Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise in EURO und enthalten die Lieferung ab Werk bzw. Lager zuzüglich Verpackung, Fracht, ggf. Versicherung, Zoll, sonstiger Nebenkosten und am Liefertag geltender gesetzlicher Umsatzsteuer; diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

3.2.         Die Ing. Johann Pöllitzer ist berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn sich im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Lieferdatum im Rahmen einer allgemeinen Preiserhöhung der Preis für einen oder mehrere vom Kunden gekauften Artikel erhöht. In diesem Fall ist die Ing. Johann Pöllitzer berechtigt, den mit dem Kunden für den oder die von der allgemeinen Preiserhöhung betroffenen Artikel vereinbarten Preis nach Maßgabe der nachfolgenden Formel zu erhöhen: Pneu = Palt x [Lneu/Lalt]

Dabei bedeuten:

Pneu = neuer Artikelpreis nach Preiserhöhung

Palt = Artikelpreis gem. Vertrag

Lneu = Artikelpreis gemäß gültiger Preisliste zum Zeitpunkt der Lieferung

Lalt = Artikelpreis gemäß gültiger Preisliste zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags

 

3.3.         Ing. Johann Pöllitzer ist weiters berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Preis zu erhöhen oder zu ermäßigen, wenn sich im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Datum der Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern.

 

3.4.         Für den Fall, dass die Ing. Johann Pöllitzer von dieser Möglichkeit zur Preiserhöhung Gebrauch machen will, hat die Ing. Johann Pöllitzer dem Kunden den neuen Preis ehestmöglich, spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsdatum schriftlich unter Angabe der genauen Gründe und Belege für die Preiserhöhung mitzuteilen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 7 Kalendertagen einlangend bei der Ing. Johann Pöllitzer, so wird der mitgeteilte Preis Vertragsinhalt. Widerspricht der Kunde, so hat die Ing. Johann Pöllitzer das Recht, den Vertrag zum ursprünglichen Preis zu erfüllen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

3.5.         Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre der Ing. Johann Pöllitzer zuzurechnen sind, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Normen und/oder gesetzlicher und/oder behördlicher Vorgaben und/oder geänderter Wünsche des Kunden sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.

 

4.   Eigentumsvorbehalt

4.1.         Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen durch den Kunden gilt ein Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Waren und sonstigen Sachen und Unterlagen (im Folgenden „Vorbehaltssache“). Während dieser Zeit darf die Vorbehaltssache weder veräußert noch verpfändet, vermietet oder sonst Dritten überlassen werden. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltssache unentgeltlich für die Ing. Johann Pöllitzer. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltssache gesondert aufzubewahren und auf Verlangen den Verwahrungsort mitzuteilen.

 

4.2.         Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Ing. Johann Pöllitzer berechtigt, die Vorbehaltssache auf Kosten des Kunden zurückzuholen. Der Kunde ist verpflichtet diese Rückholung zu dulden, ohne dass daraus Besitzstörungsansprüche des Kunden geltend gemacht werden. Die Rücknahme der Waren bedeutet noch keinen schlüssigen Rücktritt vom Vertrag.

 

4.3.         Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

5.   Freiwillige Rücknahme

5.1.         Die Rücknahme von Waren stellt ein freiwilliges Entgegenkommen von der Ing. Johann Pöllitzer dar. Die Möglichkeit der Rücknahme besteht bei Waren,

a) die durch die Ing. Johann Pöllitzer vor weniger als drei Monaten geliefert und fakturiert wurden;

b) die originalverpackt sind sowie sich in neuwertigem Zustand befinden;

c) die noch verkaufsfähig sind (z.B. Waren, die noch in der offiziellen Preisliste von der Ing. Johann Pöllitzer geführt werden, nicht auf Maß oder für den Kunden speziell gefertigte Teile oder Produkte, die zwischenzeitlich technische Änderungen erfahren haben);

d) die nicht explizit als nicht retourfähig gekennzeichnet sind;

 

5.2.         Möchte ein Kunde Waren zurückgeben, hat er zunächst schriftlich in der Auftragsabwicklung der Ing. Johann Pöllitzer die Möglichkeit der Rückgabe anzufragen. Ing. Johann Pöllitzer wird sodann die Möglichkeit der Rücknahme prüfen und anschließend schriftlich entweder die Zustimmung oder Ablehnung der Rücknahme erklären.

 

5.3.         Die Rückgabe der Ware hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Zustimmung seitens der Ing. Johann Pöllitzer. Später einlangende Waren werden nicht zurückgenommen und auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen retourniert. Die Rücksendung der Ware erfolgt ausschließlich auf Risiko und Kosten des Kunden. Er trägt insbesondere das Risiko des ordnungsgemäßen Transports bis zum Eingang der Ware bei der Ing. Johann Pöllitzer.

 

5.4.         Waren, die unfrei oder ohne die vorherige Zustimmung an Ing. Johann Pöllitzer versendet werden, werden nicht angenommen und auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückgeschickt.

 

5.5.         Ing. Johann Pöllitzer erfasst alle Retouren auf einer Gutschrift. Dabei werden generell zurückgenommene Waren mit dem Warennettowert abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Warennettowertes vergütet.

 

6.   Rücktritt

6.1.         Die Vertragsteile sind berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertragsrücktritt zu erklären.

6.2.         Der Kunde ist berechtigt, den Rücktritt zu erklären, insbesondere aus Folgenden wichtigen Gründen:

a)     Wenn Ing. Johann Pöllitzer wesentlichen Interessen des Kunden zuwiderhandelt oder sonstige vertragliche Sorgfalts- und Treuepflichten verletzt.

b)     Wenn eine vereinbarte und von Ing. Johann Pöllitzer einzuhaltende Leistungsfrist trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist überschritten wird. Dem Kunden stehen Schadenersatzansprüche nur zu, wenn die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

c)     Wenn Ing. Johann Pöllitzer eine wesentliche Bestimmung des Vertrages, wie die Interessenswahrungspflichten oder Geheimhaltungspflichten, verletzt.

d)     Im Falle des 8.3.

6.3.         Ing. Johann Pöllitzer ist berechtigt, den Rücktritt zu erklären, insbesondere aus Folgenden wichtigen Gründen:

a)     Wenn der Kunde eine wesentliche Bestimmung des Vertrages verletzt.

b)     Wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen mit der Bezahlung einer (Abschlags- oder Teil-)Rechnung in Verzug ist. Diesfalls fällt eine Stornogebühr von 10 % des Preises des offenen Teils der Bestellung an, wobei sich die Ing. Johann Pöllitzer die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehält.

c)     Wenn der Kunde mit der Annahme der von der Ing. Johann Pöllitzer vertragsgemäß angebotenen Leistung in Verzug ist.

d)     Wenn aus der Sphäre des Kunden zuzuordnenden Gründen die Leistungserbringung der Ing. Johann Pöllitzer für mehr als drei Monate unterbrochen ist.

e)     Wenn der Kunde die Leistungserbringung der Ing. Johann Pöllitzer verhindert.

f)      Wenn sich nach Abschluss der Projektentwicklungsphase herausstellt, dass die Fortsetzung des Projektes nach Ansicht der Ing. Johann Pöllitzer wirtschaftlich nicht zielführend ist.

g)     Im Falle des 3.4.

h)     Im Falle des 8.2.

6.4.         Bei Annahmeverzug oder Zahlungsverzug des Kunden ist die Ing. Johann Pöllitzer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen und/oder Sicherheiten zu fordern.

 

6.5.         Für den Fall des berechtigten Rücktrittes des Kunden steht der Ing. Johann Pöllitzer das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu. Die bisher erbrachten Leistungen werden gemäß der vertraglichen Regelung verrechnet.

 

6.6.         Bei berechtigtem Rücktritt der Ing. Johann Pöllitzer werden die Leistungen gemäß der vertraglichen Regelung verrechnet.

 

6.7.         Bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden hat Ing. Johann Pöllitzer das Recht, der Auflösung des Vertrages zuzustimmen. Die Leistungen der Ing. Johann Pöllitzer werden gemäß der vertraglichen Regelung verrechnet.

 

6.8.         Der Rücktritt ist schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erklären.

 

7.      Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug / Stornogebühr / Verzugszinsen / Mahn- und Inkassospesen / Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht / Terminverlust

7.1.         Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Für den Fall, dass im Vertrag keine Zahlungsfrist enthalten ist, ist die Fälligkeit 14 Tage nach Rechnungserhalt, ohne Abzug. Es besteht seitens der Ing. Johann Pöllitzer zudem die Möglichkeit, eine Anzahlung bei Vertragsabschluss einzufordern. Die Fälligkeit richtet sich hierbei ebenfalls nach dem Vertrag. Sollte der Kunde mit der Bezahlung dieser Anzahlung in Verzug geraten, verlängert sich die Verpflichtung zur Lieferung entsprechend.

 

7.2.         Die Ing. Johann Pöllitzer ist jedenfalls berechtigt, vor Erhalt der vereinbarten Anzahlung den Liefergegenstand zurückzuhalten.

Ing. Johann Pöllitzer behält sich weiters vor, im Fall des Zahlungsverzuges Lieferungen, Serviceleistungen, etc bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten sowie Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verrechnen und den Ersatz aller weiteren durch den Verzug entstandenen Schäden einzufordern. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die der Ing. Johann Pöllitzer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

 

7.3.         Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.

 

7.4.         Die Aufrechnung allfälliger offener Gegenforderungen mit Forderungen der Ing. Johann Pöllitzer, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig. Forderungen gegen Ing. Johann Pöllitzer dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Ing. Johann Pöllitzer nicht abgetreten werden.

 

7.5.         Der Kunde ist bei gerechtfertigter Mängelrüge außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur bis zu einem dem voraussichtlichen Behebungsaufwand bzw Schaden entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt.

 

7.6.         Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilbeträge ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

 

8.   Lieferzeit, Lieferung

8.1.         Die von Ing. Johann Pöllitzer in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur als annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Die Lieferung erfolgt immer ab Lager der Ing. Johann Pöllitzer.

 

8.2.         Kommt es zu Liefer- oder Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten von Ing. Johann Pöllitzer eintreten, kann Ing. Johann Pöllitzer die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit verschieben oder (wegen des noch nicht erfüllten Teils) ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

 

8.3.         Dauert die Behinderung länger als vier Monate, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten und unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaiger geleisteter Anzahlungen zu verlangen.

 

9.   Urheberrecht / Nutzungsrechte / Aufbewahrung bzw. Herausgabe von Unterlagen

9.1.         Unabhängig davon, ob das von Ing. Johann Pöllitzer hergestellte Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der Kunde das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen, nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung. Ing. Johann Pöllitzer hat das Recht, von ihr im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung zu benützen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden.

 

9.2.         Soweit dem Kunden von Ing. Johann Pöllitzer eine Software (ggf. mit Visualisierung) zur Nutzung überlassen wird oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten (ggf. mit Visualisierung) im Rahmen der Leistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das einfache, nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. Ing. Johann Pöllitzer bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden, einschließlich der Verwendung in Portfolio, Website und anderen Marketingmaterialien, ohne, dass hierfür eine gesonderte Zustimmung seitens des Kunden erforderlich ist.

 

9.3.         Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine über die in diesen AGB genannten hinausgehenden Rechte an Softwareprodukten, Programmierungen und Visualisierungen übertragen. Die Rechte des Kunden nach den §§ 40d und 40e UrhG werden hierdurch nicht berührt.

 

9.4.         Originaldokumente werden grundsätzlich bei Ing. Johann Pöllitzer verwahrt. Ing. Johann Pöllitzer ist verpflichtet, dem Kunden auf dessen Verlangen Vervielfältigungen dieser Unterlagen in Papierform gegen Kostenersatz auszuhändigen. Wird die Herausgabe von Unterlagen in digitaler Form vereinbart, trifft Ing. Johann Pöllitzer keine wie immer geartete Haftung. Der Kunde hat Ing. Johann Pöllitzer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Ing. Johann Pöllitzer übernimmt keine Haftung für Fehler oder Schäden, die auf der EDV-Anlage des Empfängers der digitalen Daten entstehen können. Ing. Johann Pöllitzer setzt EDV-Programme zur Vermeidung aggressiver EDV-Programme (Viren, Würmer etc.) ein.

 

9.5.         Alle dem Kunden von Ing. Johann Pöllitzer überlassenen Unterlagen, insbesondere Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen, sonstige Unterlagen, Grafiken oder die Dokumentationen zu Softwareprodukten stellen geistiges Eigentum dar und dürfen weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht, noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden. Auf unser Verlangen sind diese Unterlagen, etc. zudem unverzüglich zurückzugeben.

 

10.   Gefahrtragung Transportschäden

Die Versendung der Ware mittels Spedition / Post / sonst. Paketdienste gilt als genehmigt. Die Ware gilt als übernommen, sobald Ing. Johann Pöllitzer sie dem Transporteur zur Weiterbeförderung übergeben hat. Der Kunde trägt Gefahr und grundsätzlich die Kosten des Transports. Ing. Johann Pöllitzer ist dem Kunden bei der Abwicklung und Geltendmachung von Transportschäden behilflich. Dazu ist es erforderlich, dass der Kunde offensichtliche Transportschäden sofort beim Transporteur reklamiert und die Annahme verweigert. Verborgene Mängel durch Transportschäden sind unverzüglich Ing. Johann Pöllitzer zu melden.

 

11.   Garantien

Angaben zu Lizenzbedingungen, Garantiebedingungen und Garantiezeiten des Herstellers sind gegenüber Ing. Johann Pöllitzer nicht verbindlich. Sämtliche Garantiezusagen, die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen, können nur gegenüber dem Garanten geltend gemacht werden. Die Abwicklung von Garantieansprüchen über Ing. Johann Pöllitzer ist für den Kunden kostenpflichtig, weil die Hersteller für Garantieabwicklungen oft eigene Servicefirmen verwenden bzw. diese selbst abwickeln.

 

12.   Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

12.1.       Ing. Johann Pöllitzer gewährleistet, dass ihre Leistungen, insbesondere die zur Nutzung zur Verfügung gestellte Software nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

 

12.2.       Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate (bzw. 6 Monate für gebrauchte Gegenstände) ab Abschluss der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung bzw. sofern eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

 

12.3.       Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt Ing. Johann Pöllitzer bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach Wahl der Ing. Johann Pöllitzer entweder durch Austausch, Verbesserung innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn Ing. Johann Pöllitzer mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten ist.

 

12.4.       Der Kunde hat Ing. Johann Pöllitzer Mängel, die nicht bereits bei der Übernahme schriftlich beanstandet wurden, unverzüglich, längstens aber binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung der Ing. Johann Pöllitzer als genehmigt.

 

12.5.       Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Ing. Johann Pöllitzer gegen Verrechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

 

12.6.       Ferner übernimmt Ing. Johann Pöllitzer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

 

12.7.       Für Programme, die durch den Kunden bzw. von diesem beauftragte Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Ing. Johann Pöllitzer.

 

12.8.       Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm – sofern von Ing. Johann Pöllitzer geliefert - lebt dadurch nicht wieder auf.

 

12.9.       Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn ohne ausdrückliche Zustimmung von Ing. Johann Pöllitzer Reparaturen, Abänderungen oder Wiederinstandsetzungen an den von Ing. Johann Pöllitzer gelieferten Vertragsgegenständen vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen wurden, Nachbesserungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte erschwert werden, die Inbetriebnahme entgegen der Anweisung von Ing. Johann Pöllitzer erfolgte oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist.

 

12.10.     Auf Verlangen von Ing. Johann Pöllitzer ist der Vertragsgegenstand frachtfrei an Ing. Johann Pöllitzer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Ing. Johann Pöllitzer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit

a)     die Kosten sich erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Lieferort befindet oder

b)     sich der Vertragsgegenstand nicht in Europa befindet.

Für den Fall, dass sich der Vertragsgegenstand außerhalb Europas befindet, trägt Ing. Johann Pöllitzer keine Transportkosten und wird solche auch nicht erstatten.

 

13.   Schadenersatz

13.1.       Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet Ing. Johann Pöllitzer nur für den Ersatz von Schäden, die Ing. Johann Pöllitzer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert jener Summe beschränkt, die durch die Haftpflichtversicherung der Ing. Johann Pöllitzer gedeckt ist.

 

13.2.       Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Ing. Johann Pöllitzer nicht.

 

13.3.       Schadenersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Verhalten, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht.

 

13.4.       Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle einem/eines Gewährleistungsanspruch/es geltend gemacht wird.

 

13.5.       Die Unterlagen der Ing. Johann Pöllitzer dürfen bei sonstigem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur nach allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigung und ausdrücklicher Freigabe durch Ing. Johann Pöllitzer zur Ausführung verwendet werden.

 

13.6.       Sofern Ing. Johann Pöllitzer Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber diesen Dritten bestehen, tritt Ing. Johann Pöllitzer diese Ansprüche an den Kunden ab.

 

13.7.       Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, ist die Haftung von Ing. Johann Pöllitzer für technische Auskünfte oder Beratungen, die nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören und unentgeltlich erfolgen, ausgeschlossen.

 

14.  Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

 

15.   Rechtswahl / Gerichtsstand / Vertragssprache

15.1.       Es ist österreichisches Recht – unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen (z.B. IPRG, Rom I-VO) und des UN-Kaufrechtes – anzuwenden.

 

15.2.       Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für A-5101 Bergheim sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

 

15.3.       Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

16.   Erfüllungsort

Erfüllungsort ist die Geschäftsanschrift der Ing. Johann Pöllitzer, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Beinhaltet der Vertrag auch Dienstleistungen seitens Ing. Johann Pöllitzer, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation nach dem Vertrag zu erfolgen hat.

 

17.   Datenschutzerklärung, Geheimhaltungspflicht

17.1.       Die Ing. Johann Pöllitzer und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

 

17.2.       Die Ing. Johann Pöllitzer verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO finden sich auf der Homepage von Ing. Johann Pöllitzer unter: https://www.poellitzer.at/

 

17.3.       Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (z.B. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass die Ing. Johann Pöllitzer die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

 

17.4.       Alle aus der Geschäftsverbindung wechselseitig gewonnenen Daten des Vertragspartners und über den Inhalt der geschlossenen Verträge sind, soweit sie als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis anzusehen sind, für beide Vertragsteile vertraulich und Dritten gegenüber geheim zu halten. Diese Pflicht ist beiderseits auf Auftragnehmer und Dienstnehmer zu überbinden.

 

18.   Adressänderung

Der Kunde ist verpflichtet, Ing. Johann Pöllitzer Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

19.   Schlussbestimmung

19.1.       Sollten Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe der Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam oder gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

 

19.2.       Dasselbe gilt entsprechend im Fall des Vorliegens einer Regelungslücke.

 

Bergheim, am 19.01.2024

Ing. Johann Pöllitzer GmbH